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RA-MICRO Seminartermine in Berlin

<< Februar 2023 >>
MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag
30
  • ZV-Auftrag / PfÜB effizient (elektronisch über beA) beantragen - Online-Seminar
31 1
  • Grundlagen - Online-Seminar
2 3 4 5
6 7
  • Zwangsvollstreckung - Online-Seminar
8
  • Notariat - Online Schulung
9
  • Elektronischer Kanzleiablauf inkl. beA - Online Kurs
10
  • Finanzbuchhaltung - Teil 1 - Online-Seminar
11 12
13 14 15
  • Finanzbuchhaltung - 3-Tages-Seminar in Berlin
16 17 18 19
20
  • Grundlagen - Online-Seminar
21
  • AzubiCamp - Präsenz-Seminar
22
  • ZV-Auftrag / PfÜB effizient (elektronisch über beA) beantragen - Online-Seminar
23
  • Finanzbuchhaltung - Teil 2 - Online-Seminar
24 25 26
27
  • Richtig Telefonieren - Präsenz-Seminar
28 1
  • Die neue E-Akte in RA-MICRO - Online-Seminar
2
  • Gebühren - Online-Seminar
3 4 5

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Am Amtsgericht Charlottenburg
Holtzendorffstraße 18
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Tel.: 030/2639220
Fax: 030/26392234
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Unsere Seminarbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich pro Person und netto zzgl. gesetzlicher Ust. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Alle angebotenen Seminare finden im Schulungscenter der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH oder online statt. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Seminarangebot. Wir behalten uns die Absage der Termine wegen Unter- bzw. Überbelegung vor. Die Seminarinhalte sind nicht verbindlich, sie geben lediglich den Themenkreis wieder, der voraussichtlich behandelt wird. Ein Anspruch auf vollständige Vermittlung der Lerninhalte besteht nicht. Die Auswahl des Seminars liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Der Seminaranbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche wird nicht gehaftet. Die Seminarkosten sind vom Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn eine Absage durch die Kanzlei ab 14 Tage vor dem Seminar erfolgt.

Können Seminare nicht durchgeführt werden, da technische Gründe seitens des Veranstalters dagegensprechen (Ausfall der Internetleitung, Stromausfall, Telefonstörung) wird ein Ersatztermin (Folgetermin) angeboten. Sollte der Seminarteilnehmer diesem Ersatztermin nicht beiwohnen können, erhält er keine Erstattung des Seminarpreises vom Veranstalter, jedoch hat der Seminarteilnehmer Anspruch auf das Skript.

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