Unser RA-MICRO Seminarcenter befindet sich in Berlin Charlottenburg in der Holtzendorffstraße 18 am Amtsgericht Berlin Charlottenburg. Wir führen hier regelmäßig RA-MICRO-Seminare und RA-MICRO-Schulungen zu allen RA-MICRO Programmteilen durch.
Jeder Seminarteilnehmer erlernt die verschiedenen RA-MICRO Seminarinhalte an einem eigenen PC. Der Dozent projiziert mittels Beamertechnik. Ob Sie noch keine Erfahrung mit der RA-MICRO Kanzleisoftware haben oder Ihr vorhandenes Wissen auffrischen bzw. vertiefen möchten – in unserer großen Auswahl an RA-MICRO-Schulungen finden auch Sie ganz sicher Ihr passendes Seminar. Wir zeigen Ihnen in unseren RA-MICRO-Seminaren, wie Sie RA-MICRO am effektivsten für Ihren Kanzleiablauf nutzen können.
Einen Großteil unserer Seminare führen wir online durch, wodurch eine Teilnahme für Sie sowohl in der Kanzlei auch als im Homeoffice möglich ist. Die Schulungen sind auf bis zu 8 Teilnehmer begrenzt, wodurch wir Ihnen gewährleisten können, dass Sie Ihre Fragen stellen und in Ihrem Tempo mitarbeiten können.
Nach der erfolgreichen Teilnahme am Seminar Ihrer Wahl erhalten Sie von uns ein Skript sowie eine Teilnahmebescheinigung über den Postweg.
Unsere Seminarbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich pro Person und netto zzgl. gesetzlicher Ust. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Alle angebotenen Seminare finden im Schulungscenter der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH oder online statt. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Seminarangebot. Wir behalten uns die Absage der Termine wegen Unter- bzw. Überbelegung vor. Die Seminarinhalte sind nicht verbindlich, sie geben lediglich den Themenkreis wieder, der voraussichtlich behandelt wird. Ein Anspruch auf vollständige Vermittlung der Lerninhalte besteht nicht. Die Auswahl des Seminars liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Der Seminaranbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche wird nicht gehaftet. Die Seminarkosten sind vom Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn eine Absage durch die Kanzlei ab 14 Tage vor dem Seminar erfolgt.
Können Seminare nicht durchgeführt werden, da technische Gründe seitens des Veranstalters dagegensprechen (Ausfall der Internetleitung, Stromausfall, Telefonstörung) wird ein Ersatztermin (Folgetermin) angeboten. Sollte der Seminarteilnehmer diesem Ersatztermin nicht beiwohnen können, erhält er keine Erstattung des Seminarpreises vom Veranstalter, jedoch hat der Seminarteilnehmer Anspruch auf das Skript.