Dieses Seminar ist interessant für Kanzleien, Notariate, Rechtsabteilungen und Behörden, die mit wiederkehrenden Texten, Formularen, Verträgen, Mustern, etc. zu tun haben.
Sie sparen Zeit und vermeiden Schreibfehler.
Inhalt des Seminars „Effektive Korrespondenz mit WORD“ :
1. Formulare erstellen, anpassen, ändern
2. Stammdatenverknüpfung mit Textmustern
3. Kurzbriefe mit Automatik-Wiedervorlagen
4. Standardtexte/Kurzbriefe/Übersendungszettel erstellen/ändern für Word und Outlook
5. Übersicht der vorhandenen Platzhalter
6. Eigene Textmuster mit RA-MICRO Platzhaltern versehen
7. Erstellung eigener Vorblätter, Laufzettel und Vorlagen mit Stammdatenbezug und eigenen Platzhaltern
8. Programmierung von eigenen Platzhaltern
9. RA-MICRO Word-Schnittstelle
10. Serienbrieferstellung, Massensendungen
11. Elektronische Korrespondenz an Beteiligte: Mandanten, Gegner, Gerichte, Versicherungen, Behörden mit Anlagenbezug über Outlook, beA, EGVP, Versicherungsschnittstellen
12. Briefkopfanpassungen/-änderungen in Word und im Rechnungsprogramm
Dauer: 10:00 Uhr – 15:00 Uhr
Gebühr Seminar: 499,00 € pro Person netto zzgl. USt. inkl. Skript
RA-MICRO Berlin Brandenburg GmbH
Am Amtsgericht Charlottenburg
Holtzendorffstraße 18
14057 Berlin
Tel.: 030/2639220
Fax: 030/26392234
info@ra-micro-seminare.de
Alle genannten Preise verstehen sich pro Person und netto zzgl. gesetzlicher Ust. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Alle angebotenen Seminare finden im Schulungscenter der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH oder online statt. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Seminarangebot. Wir behalten uns die Absage der Termine wegen Unter- bzw. Überbelegung vor. Die Seminarinhalte sind nicht verbindlich, sie geben lediglich den Themenkreis wieder, der voraussichtlich behandelt wird. Ein Anspruch auf vollständige Vermittlung der Lerninhalte besteht nicht. Die Auswahl des Seminars liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Der Seminaranbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche wird nicht gehaftet. Die Seminarkosten sind vom Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn eine Absage durch die Kanzlei ab 14 Tage vor dem Seminar erfolgt.
Können Seminare nicht durchgeführt werden, da technische Gründe seitens des Veranstalters dagegensprechen (Ausfall der Internetleitung, Stromausfall, Telefonstörung) wird ein Ersatztermin (Folgetermin) angeboten. Sollte der Seminarteilnehmer diesem Ersatztermin nicht beiwohnen können, erhält er keine Erstattung des Seminarpreises vom Veranstalter, jedoch hat der Seminarteilnehmer Anspruch auf das Skript.