Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) ab dem 01.10.2025
Die neuen Zwangsvollstreckungs-Formulare werden in 2025 durch RA-MICRO angepasst, die alten Formulare können nur noch bis zum 30.09.2025 genutzt werden. Wir zeigen Ihnen die Änderungen/Unterschiede/Anpassungen zwischen den einzelnen Formularen auf und schulen Sie anhand der neuen Formulare live in RA-MICRO und verbinden in diesem Sonderseminar auch Inhalte aus dem Seminar ZV-Auftrag / PfÜB effizient beantragen. Nutzen Sie die Chance – dieses Seminar findet zeitlich nur begrenzt limitiert statt. Wir freuen uns auf Sie!
Effizient vollstrecken – denn weniger ist mehr!
ZV-Auftrag wegen Geldforderungen
Vollstreckungsaufträge, wenn es nicht um Geldforderungen geht
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen gewöhnlicher Geldforderungen
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen
dazugehörige Forderungsaufstellen und Buchungen
Antrag auf Erlass einer richterlicher Anordnungen nach § 758a ZPO Abs. 1 ZPO
Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit bei Inkassodienstleistungen gem. dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Antrag auf Vergütung bei Beratungshilfe
Dauer: 10:00 Uhr – 15:00 Uhr
Gebühr Seminar: 299,00 € pro Person netto zzgl. USt. inkl. Skript
RA-MICRO Berlin Brandenburg GmbH
Am Amtsgericht Charlottenburg
Holtzendorffstraße 18
14057 Berlin
Tel.: 030/2639220
Fax: 030/26392234
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Alle genannten Preise verstehen sich pro Person und netto zzgl. gesetzlicher Ust. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Alle angebotenen Seminare finden im Schulungscenter der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH oder online statt. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Seminarangebot. Wir behalten uns die Absage der Termine wegen Unter- bzw. Überbelegung vor. Die Seminarinhalte sind nicht verbindlich, sie geben lediglich den Themenkreis wieder, der voraussichtlich behandelt wird. Ein Anspruch auf vollständige Vermittlung der Lerninhalte besteht nicht. Die Auswahl des Seminars liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Der Seminaranbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche wird nicht gehaftet. Die Seminarkosten sind vom Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn eine Absage durch die Kanzlei ab 14 Tage vor dem Seminar erfolgt.
Können Seminare nicht durchgeführt werden, da technische Gründe seitens des Veranstalters dagegensprechen (Ausfall der Internetleitung, Stromausfall, Telefonstörung) wird ein Ersatztermin (Folgetermin) angeboten. Sollte der Seminarteilnehmer diesem Ersatztermin nicht beiwohnen können, erhält er keine Erstattung des Seminarpreises vom Veranstalter, jedoch hat der Seminarteilnehmer Anspruch auf das Skript.