Sie erlernen Tipps & Tricks, wie Sie mit der E-Akte von RA-MICRO effektiv und einheitlich arbeiten können und zeitgleich Kosten und Arbeitszeit einsparen können.
Inhalt:
E-Akte: Festlegung der elektronischen Aktenstruktur nach Abteilungen/Referaten/Ordnern, Einheitliche Speicherung der Ein- und Ausgangspost in die E-Akte nebst Nutzung einer einheitlichen Schlagwortliste, Farbbestimmung und Bearbeitungsstatus je Dokument. Speichern von E-Mails in die E-Akte jeweils mit Anhängen. Schreiben, Markieren, Sprechblasen auf PdF´s. Export der E-Akte auf mobile Geräte oder die App.
E-Posteingang – zentrale Verwaltung des gesamten Posteingangs der Kanzlei (Verknüpfung des Scan–Ordners, E-Mails mit Anhängen, Faxe, Bilder, Post aus dem beA von Gerichten, Rechtsanwälten, Behörden und RSV und sonstige Dokumentenarten). Einsicht und Zuordnung der Eingangspost und Weiterleitung an die E-Akte und evtl. an den entsprechenden Postkorb.
E-Postkorb – Abarbeitung der Post im Postkorb über Verfügungen und Notizen zum Dokument; Abarbeiten einer Verfügungsliste. Versand von E-Mails aus der E-Akte oder dem Postkorb.
A-Postfach: Übergabe der elektronischen Ausgangspost an Gerichte, Rechtsanwälte, Behörden über beA und direkte Kommunikation mit den RSV über E-Rechtsschutz – schnellere Deckungszusagen und Postläufe. Speichern der Ausgangspost nebst Zustellbestätigungen in die E-Akte; Volltextsuche in E-Akten. Die mobile E-Akte – mobiler Zugriff auf Ihre Kanzleiinformationen.
Dauer: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Gebühr Seminar: 249,00 € pro Person netto zzgl. USt. inkl. Skript
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Funktional
Immer aktiv
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Vorlieben
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Marketing
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Alle genannten Preise verstehen sich pro Person und netto zzgl. gesetzlicher Ust. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Alle angebotenen Seminare finden im Schulungscenter der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH oder online statt. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Seminarangebot. Wir behalten uns die Absage der Termine wegen Unter- bzw. Überbelegung vor. Die Seminarinhalte sind nicht verbindlich, sie geben lediglich den Themenkreis wieder, der voraussichtlich behandelt wird. Ein Anspruch auf vollständige Vermittlung der Lerninhalte besteht nicht. Die Auswahl des Seminars liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Der Seminaranbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche wird nicht gehaftet. Die Seminarkosten sind vom Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn eine Absage durch die Kanzlei ab 14 Tage vor dem Seminar erfolgt.
Können Seminare nicht durchgeführt werden, da technische Gründe seitens des Veranstalters dagegensprechen (Ausfall der Internetleitung, Stromausfall, Telefonstörung) wird ein Ersatztermin (Folgetermin) angeboten. Sollte der Seminarteilnehmer diesem Ersatztermin nicht beiwohnen können, erhält er keine Erstattung des Seminarpreises vom Veranstalter, jedoch hat der Seminarteilnehmer Anspruch auf das Skript.