Diktieren statt tippen: Optimieren Sie Ihren Arbeitsworkflow mithilfe der DictaNet Diktiersoftware und der optional integrierbaren Dragon Spracherkennung, welche speziell für die Bedürfnisse von Anwaltskanzleien entwickelt wurden. In unserer Online-Präsentation „Diktieren mit DictaNet und der Dragon Spracherkennung“ zeigen wir Ihnen:
Vorstellung der Dragon Spracherkennung: Schriftsatzerstellung in Outlook und Word; Erweiterung des Vokabulars; Einbindung von Textbausteinen mithilfe von Sprachbefehlen
Vorstellung der DictaNet Diktiersoftware: Aufnahme von Diktaten als DictaNet Recorder mit und ohne Spracherkennung nebst Speicherung in DictaNet; Bearbeitung von Diktaten als DictaNet Player
Nutzung von Diktiermikrofonen mit der Vordergrundspracherkennung
Nutzung von Diktiergeräten mit der Hintergrundspracherkennung
Dauer: 10:00 Uhr – 10:45 Uhr
Kostenlose Präsentation zu DictaNet und der Dragon Spracherkennung
Diese Online-Präsentation richtet sich ausschließlich an DictaNet/Dragon-Interessenten, die bisher noch keine DictaNet- oder Dragon-Lizenz besitzen!
RA-MICRO Berlin Brandenburg GmbH
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Alle genannten Preise verstehen sich pro Person und netto zzgl. gesetzlicher Ust. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Alle angebotenen Seminare finden im Schulungscenter der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH oder online statt. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Seminarangebot. Wir behalten uns die Absage der Termine wegen Unter- bzw. Überbelegung vor. Die Seminarinhalte sind nicht verbindlich, sie geben lediglich den Themenkreis wieder, der voraussichtlich behandelt wird. Ein Anspruch auf vollständige Vermittlung der Lerninhalte besteht nicht. Die Auswahl des Seminars liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Der Seminaranbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche wird nicht gehaftet. Die Seminarkosten sind vom Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn eine Absage durch die Kanzlei ab 14 Tage vor dem Seminar erfolgt.
Können Seminare nicht durchgeführt werden, da technische Gründe seitens des Veranstalters dagegensprechen (Ausfall der Internetleitung, Stromausfall, Telefonstörung) wird ein Ersatztermin (Folgetermin) angeboten. Sollte der Seminarteilnehmer diesem Ersatztermin nicht beiwohnen können, erhält er keine Erstattung des Seminarpreises vom Veranstalter, jedoch hat der Seminarteilnehmer Anspruch auf das Skript.