Mit unseren Seminaren zum RA-MICRO Kanzlei E-Workflow zeigen wir Ihnen, wie Sie bereits schon jetzt auf eine papierlose elektronische Arbeitsweise umstellen und zeitgleich Kosten und Arbeitszeit einsparen können. Inhalt: Richtig Scannen – Schnelles Stapelscannen, Scan to File, Scan to E-Akte; Die E-Akte – koste- und zeitsparende Arbeitsabläufe, zentralisierte Informationen; Das E-Postfach – zentrale Verwaltung des gesamten elektronischen Posteingangs der Kanzlei; Der E-Postkorb – dezentrale Verwaltung des elektronischen Posteingangs; Der E-Brief – professionelle Kommunikation mit der Mandantschaft oder dem Gericht; Die E-Mail Kontenverwaltung – Verwaltung aller Kanzlei-E-Mail-Konten in RA-MICRO; Der E-Rechtsschutz – schnellere Deckungszusage, direktere Kommunikation mit RSV; Das A-Postfach – Verwaltung des elektronischen Postausgangs der Kanzlei; Der Doku Touch Viewer – Touch Bedienung der RA-MICRO E-Akten; Die WebAkte – sicherer Dokumentenaustausch mit den Mandanten; Die mobile E-Akte – mobiler Zugriff auf Ihre Kanzleiinformationen. Jedem Seminarteilnehmer wird während des Seminars ein eigener PC zur Verfügung gestellt.
Schulungstermine: 16.09.2015
Dauer: 10:00-14:00 Uhr
Gebühr Seminar: 99,00 € pro Person inkl. Verpflegung und Skript
Unsere Seminarbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich pro Person und netto zzgl. gesetzlicher Ust. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Alle angebotenen Seminare finden im Schulungscenter der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH oder online statt. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Seminarangebot. Wir behalten uns die Absage der Termine wegen Unter- bzw. Überbelegung vor. Die Seminarinhalte sind nicht verbindlich, sie geben lediglich den Themenkreis wieder, der voraussichtlich behandelt wird. Ein Anspruch auf vollständige Vermittlung der Lerninhalte besteht nicht. Die Auswahl des Seminars liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Der Seminaranbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche wird nicht gehaftet. Die Seminarkosten sind vom Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn eine Absage durch die Kanzlei ab 14 Tage vor dem Seminar erfolgt.
Können Seminare nicht durchgeführt werden, da technische Gründe seitens des Veranstalters dagegensprechen (Ausfall der Internetleitung, Stromausfall, Telefonstörung) wird ein Ersatztermin (Folgetermin) angeboten. Sollte der Seminarteilnehmer diesem Ersatztermin nicht beiwohnen können, erhält er keine Erstattung des Seminarpreises vom Veranstalter, jedoch hat der Seminarteilnehmer Anspruch auf das Skript.