Abrechnungen mit RA-MICRO leicht gemacht – ob RVG oder Honorarabrechnungen. Inhalt: Erstellung von Vorschussrechnungen; Abschlussrechnungen nach RVG unter Berücksichtigung von Vorschüssen, Kostenfestsetzungsanträge, PKH und Beratungshilfe, Erstellung/Nutzung von Rechnungsmustern. Hinterlegung/Abrechnung von Merkposten wie Auslagen/Honorarauslagen mit ohne USt, GV-Nachnahme, Gerichtskosten, Internet-Recherche, Auskunftskosten, Reisekostenabrechnung nebst Abwesenheitsgeld und Reisekostenabrechnungsformular, Aktenversendungspauschale, Dolmetscherkosten, Botendienste, Korrespondenzanwaltsgebühren u. a. Verbuchung in Aktenkonto und OP-Liste; Erstellung von Entwurfsrechnungen; Korrekturrechnungen und Stornierungen. Abrechnungen offener Kosten aus der Zwangsvollstreckung. Zeithonorarerfassung nach vorbelegten Stundensätzen, Stundensatzänderung und Auswertung, Zeithonorarabrechnung auch unter Berücksichtigung hinterlegter Reisekosten und/oder sonstiger Auslagen und Honorarauslagen (Modul I) im Entwurfs- und Buchungsmodus. Jedem Seminarteilnehmer wird während des Seminars ein eigener PC zur Verfügung gestellt.
Schulungstermin: 19.11.2015
Dauer: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Gebühr Seminar: 109,00 € pro Person inkl. Verpflegung und Skript
Unsere Seminarbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich pro Person und netto zzgl. gesetzlicher Ust. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Alle angebotenen Seminare finden im Schulungscenter der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH oder online statt. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Seminarangebot. Wir behalten uns die Absage der Termine wegen Unter- bzw. Überbelegung vor. Die Seminarinhalte sind nicht verbindlich, sie geben lediglich den Themenkreis wieder, der voraussichtlich behandelt wird. Ein Anspruch auf vollständige Vermittlung der Lerninhalte besteht nicht. Die Auswahl des Seminars liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Der Seminaranbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche wird nicht gehaftet. Die Seminarkosten sind vom Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn eine Absage durch die Kanzlei ab 14 Tage vor dem Seminar erfolgt.
Können Seminare nicht durchgeführt werden, da technische Gründe seitens des Veranstalters dagegensprechen (Ausfall der Internetleitung, Stromausfall, Telefonstörung) wird ein Ersatztermin (Folgetermin) angeboten. Sollte der Seminarteilnehmer diesem Ersatztermin nicht beiwohnen können, erhält er keine Erstattung des Seminarpreises vom Veranstalter, jedoch hat der Seminarteilnehmer Anspruch auf das Skript.