Sie erlernen die Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung im Anwaltsbüro, das Verbuchen sämtlicher Geschäftsvorfälle bis hin zum Monatsabschluss in RA-MICRO. Sie werden gewünschte Auswertungen (Umsätze, Aufwendungen nach RA und Referat, BWA, Mandatssaldenlisten) gezielt aufbereiten und interpretieren können. Inhalt: Einführung in die Grundlagen ordnungsgemäßer Buchhaltung; Aufbewahrungs- und Gesetzesvorschriften; Verbuchen sämtlicher Geschäftsvorfälle – praxisorientiert – mit Belegen und Ordnerstrukturen; Honorarauslagen, Reisekosten, Abwesenheitsgelder; Verbuchung / Anrechnung von Vorschüssen und Guthaben; Behandlung von Stornierungen – Korrekturbuchungen; Fremdgeld- und Auslagenbehandlung/-listen; Verknüpfung Aktenkonto, ZV, Gebührenprogramm, Offene Postenliste, Mahnungen; Kontofix; Zahlungsverkehr; Anlagenbuchhaltung und Eigenverbrauch; Elektronisches Ein- u. Ausgangsrechnungsbuch; E/Ü-Rechnung und Monatsabschluss; BWA nach eigenen Kriterien, Jahresabschluss. Jedem Seminarteilnehmer wird während des Seminars ein eigener PC zur Verfügung gestellt.
Schulungstermin: 11.+12.+13.06.2015 (3 Tages Seminar)
Dauer: Tag 1 und 2: 10:00 – 16:00 Uhr, Tag 3: 10:00 – 14:00 Uhr
Gebühr Seminar: 449,00 € pro Person inkl. Verpflegung und Skript
Unsere Seminarbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich pro Person und netto zzgl. gesetzlicher Ust. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Alle angebotenen Seminare finden im Schulungscenter der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH oder online statt. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Seminarangebot. Wir behalten uns die Absage der Termine wegen Unter- bzw. Überbelegung vor. Die Seminarinhalte sind nicht verbindlich, sie geben lediglich den Themenkreis wieder, der voraussichtlich behandelt wird. Ein Anspruch auf vollständige Vermittlung der Lerninhalte besteht nicht. Die Auswahl des Seminars liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Der Seminaranbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche wird nicht gehaftet. Die Seminarkosten sind vom Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn eine Absage durch die Kanzlei ab 14 Tage vor dem Seminar erfolgt.
Können Seminare nicht durchgeführt werden, da technische Gründe seitens des Veranstalters dagegensprechen (Ausfall der Internetleitung, Stromausfall, Telefonstörung) wird ein Ersatztermin (Folgetermin) angeboten. Sollte der Seminarteilnehmer diesem Ersatztermin nicht beiwohnen können, erhält er keine Erstattung des Seminarpreises vom Veranstalter, jedoch hat der Seminarteilnehmer Anspruch auf das Skript.